Artikel nicht gelesen? Der LKW-Fahrer wurde explizit nicht für das Anfahren verurteilt, aus Mangel an Beweisen dafür dass er dies mit dem Vorsatz der Körperverletzung tat. Davon kann man halten was man will, aber „jemand versuchen zu überfahren: 1.800€“ (nebenbei, grauenhaftes Deutsch) ist hier faktisch falsch.
Artikel nicht gelesen? Der LKW-Fahrer wurde explizit nicht für das Anfahren verurteilt, aus Mangel an Beweisen dafür dass er dies mit dem Vorsatz der Körperverletzung tat. Davon kann man halten was man will, aber „jemand versuchen zu überfahren: 1.800€“ (nebenbei, grauenhaftes Deutsch) ist hier faktisch falsch.
Ihm konnte nur kein Vorsatz nachgewiesen werden. Mehr nicht.
Richtig. Aber deswegen gibt es kein Urteil das lautet “Geldstrafe für versuchtes Überfahren”
Das andere Urteil war auch nicht “Screenshot von einem Kalender auf Facebook posten”. Man versteht schon, was ich meine, wenn man will.